Länder billigen BND-Reform
Der Bundesrat hat am 4. November 2016 die Reform des BND-Gesetzes gebilligt, die der Deutsche Bundestag am 21. Oktober 2016 verabschiedet hatte. Damit ist das parlamentarische Verfahren zu einem lange umstrittenen Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen.
Das Gesetz regelt die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung, also das Ausspähen von Ausländern im Ausland sowie die Kooperation des BND mit Geheimdiensten anderer Staaten. Die Reform enthält eine eigene Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datensammlung mit ausländischen Partner-Diensten. Vorgesehen ist zudem die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums zur Überprüfung der BND-Aktivitäten im Ausland. Es soll aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestehen. Mit eingeflossen in die Neuregelung sind auch die Ergebnisse des vom Bundestag eingesetzten NSA-Untersuchungsausschusses.
Weiteres Verfahren
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 04.11.2016
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